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Aktuelles

Informationen der Tourismus Zentrale Ruegen Gmbh zum Thema Korona und Ferien auf der Insel Ruegen

Gaststätten und Restaurants dürfen ab dem 09.05.2020 von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr öffnen. Hygiene- und Abstandregeln sind einzuhalten.

Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen ab dem 11.05.2020 wieder öffnen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen für Gäste mit Erst- und Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern ab dem 18.05.2020 öffnen.

Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen für Gäste aus dem ganzen Bundesgebiet ab dem 25.05.2020 öffnen. 

Veranstaltungen sind mit max. 75 Teilnehmenden im Innen- bzw. 150 im Außenbereich unter Auflagen und mit Genehmigung des Gesundheitsamtes ab 18.05.2020 möglich.

Übergreifend geltende Bestimmungen:

  • Seit dem 23.03.2020 gilt in MV ein sog. Kontaktverbot. Dieses umfasst Regelungen zur Beschränkung des Aufenthaltes im öffentlichen Raum durch Einhaltung von Mindestabständen zwischen Personen sowie Begrenzung der Anzahl der sich gleichzeitig an einem Ort aufhaltenden Personen.
  • Für alle geöffneten touristischen Bereiche sind Abstands- und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Die Einhaltung dieser Anordnungen wird durch verkehrsleitende Maßnahmen und die örtlichen Ordnungsbehörden sichergestellt. In Übereinstimmung mit mehreren Bundesländern wurde ein Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Schutzbestimmungen in Kraft gesetzt. Bitte befolgen Sie im Interesse aller und zur Vermeidung von zusätzlichen Auseinandersetzungen die veröffentlichten Verhaltensregeln.

Den MV-Plan 2.0 der Landesregierung finden Sie als Übersicht hier.

Die Verordnung der Landesregierung MV mit den entsprechenden Ergänzungen finden Sie hier.

10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub

  1. Aus allen deutschen Bundesländern darf nach Mecklenburg-Vorpommern angereist werden, sofern die Anreise nicht aus einem Landkreis mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage (Basis RKI) vor der geplanten Anreise erfolgt. Tagesaktuelle Infos welche Landkreise betroffen sind finden Sie hier. Für bestimmte Unterkunftsarten (gewerbliche Betriebe) gilt eine maximale Belegungsquote von 60% pro Tag. Tagesausflüge aus anderen Bundesländern ohne Übernachtung sind momentan noch nicht möglich. Eine Anreise aus dem Ausland ist aktuell ebenfalls noch nicht gestattet.
  2. Bei touristischen Anbietern gelten landesweite Schutzstandards. So ist bei Beherbergern eine Vorab-Buchung nötig und eine kontaktlose Bezahlung empfohlen. In der Gastronomie sind Tische in der Regel vorab zu reservieren, pro Tisch sind maximal 6 Personen zugelassen und es gilt eine Registrierungspflicht für eine Hauptperson. Bei Freizeitaktivitäten sollte, wenn möglich die eigene Ausrüstung (z.B. Neoprenanzüge, Schuhe, Golf- und Tennisschläger) genutzt werden. 
  3. Bitte informieren Sie sich vorab über Corona-bedingte Abläufe und eventuelle Einschränkungen in Ihrem Urlaubsort.
  4. Für Übernachtungen in Hotels, in Ferienunterkünften, auf Booten, auf Campingplätzen etc. und Aufenthalte in touristischen Einrichtungen gelten die aktuellen kontaktbegrenzenden Maßnahmen. Infos finden Sie hier.
  5. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und den Personen eines weiteren Hausstandes gestattet.
  6. Es ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten (z.B. Rezeption, im Wartebereich, auf Fluren, gemeinschaftlich genutzte Räume, Strände).
  7. In Zweifelsfällen, bei denen der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann (z.B. bei engen Wegen, im Fahrstuhl, bei Einweisungen und Übergaben von Ausrüstung/Leihmaterial) sollten Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. 
  8. Im öffentlichen Personennahverkehr und im Einzelhandel ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht.
  9. In allen touristischen Bereichen sind die allgemeinen Hygienemaßnahmen einzuhalten (z.B. regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren, Nies- und Hust-Etikette, regelmäßiges Lüften bewohnter Räume).
  10. Wenn vor Ort Krankheitssymptome des Coronavirus auftreten, wenden Sie sich bitte an das örtliche Gesundheitsamt in der von Ihnen bereisten Region  oder rufen Sie den bundesweiten Patientenservice unter 116 117 an.

Bitte beachten Sie die Hinweisschilder vor Ort und folgenden Sie den Anweisungen des Personals. Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Verordnung des Landes.  

Der Landestourismusverband Mecklenburg-Vorpommern und der Landkreis Vorpommern-Rügen informieren tagesaktuell über die Entwicklungen bezüglich der Ereignisse rund um das Auftreten des Corona-Virus im gesamten Bundesland.

Quelle: Webseite www.ruegen.de , der Tourismus Zentrale Ruegen GmbH 

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Unser modernes Ferienhaus wurde 2013 errichtet und bietet fünf Familien Platz, wobei jede Familie über eine eigene Wohnung verfügen kann. Alle Wohnungen bestehen aus einem Elternschlafzimmer, separatem Kinderschlafzimmer sowie Bad im Untergeschoss, das Obergeschoss wartet mit einem großzügigen Wohn- und Essbereich auf, der durch einen Balkon mit fantastischem Blick auf den Kleinen Jasmunder Bodden ergänzt wird.

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